Für Schadensersatzansprüche Dritter kommt die sogenannte Vermögensschaden-haftpflichtversicherung auf. Versichert sind hier Schäden, bei denen der Anspruchssteller einen finanziellen Nachteil durch das Handeln des Versicherten erleidet. Bestes Beispiel aus dem Segment der beratenden Berufe wäre eine Falschberatung, die bei einem Kunden (=Dritter) einen wirtschaftlichen Nachteil verursacht. Parallel dazu gibt es am Markt auch Konzepte, welche auf die finanzielle Schädigung des eigenen Betriebes abzielen. Wird beispielweise das eigene Firmenvermögen durch vorsätzliches Handeln von Mitarbeitern wie Betrug oder Unterschlagung geschmälert, so wäre dies über eine Vertrauensschadenversicherung abgedeckt. Am Markt existieren jedoch noch weitere Versicherungslösungen, um das Risiko im Bereich von Vermögensschäden entsprechend zu transferieren.
Gerne analysieren wir Ihre Risikosituation und helfen Ihnen bei der Auswahl wie auch der Platzierung diverser Konzepte. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
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