Die gesetzliche Unfallversicherung ist in ihrem Leistungsspektrum begrenzt. So greift sie generell nur bei Unfällen während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit (inklusive dem Arbeitsweg). Ferner ist ihr Leistungsumfang kraft Gesetzes fest vorgeschrieben und entsprechend begrenzt. Eine Ergänzung beziehungsweise eine deutliche Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet die private Unfallversicherung.
Hier besteht die Möglichkeit einer weitestgehend individuellen Ausgestaltung der Leistung – vor allem auch der Höhe nach. Hauptunterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung ist aber zunächst die Tatsache, dass eine private Unfallversicherung in der Regel eine 24-Stunden-Deckung beinhaltet. Das heißt konkret, dass auch Unfälle aus dem Freizeitbereich versichert sind. Dies ist alleine schon deshalb wichtig, da sich etwa 70% aller Unfälle außerhalb des Arbeitsplatzes ereignen. Darüber hinaus bietet die private Unfallversicherung auch eine Kapitalleistung beispielsweise für den Todesfall.
Besonders interessant aus der Sicht des Arbeitgebers sind Gruppenunfallverträge. Hier besteht die Option, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmten Kategorien zuzuordnen und Ihnen unterschiedlich hohe Versicherungsleistungen zuzubilligen. In der Praxis geschieht dies oftmals aufgrund der genauen Tätigkeit beziehungsweise der Position. Dabei können Mitarbeiter je nach Wunsch in den Gruppenvertrag ein- wie auch wieder ausgeschlossen werden.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an, wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen das für Sie individuell auf Ihre Belegschaft am besten passende Konzept aus.
Gerne sind wir für Sie da.