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Managerhaftungs-Risiken

Das Risiko für die betroffene Gruppe – vorwiegend sind dies Topmanager und Spitzenkräfte – ist immens. So haften diese bereits für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit, beispielsweise durch das Verstreichen lassen bestimmter Fristen, verursacht worden sind und zwar unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Erschwerend kommt auch die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung hinzu: 

Nach dieser müssen in Anspruch genommene Personen auch für Fehler und Falschentscheidungen einstehen, die betriebsintern beziehungsweise organisatorisch gar nicht in ihr Ressort gefallen sind. Ansprüche können dabei sowohl von innen wie auch von außen erhoben werden, je nachdem, ob das eigene Unternehmen (von innen) oder ein Dritter (von außen) finanziell geschädigt wurde. Man spricht daher auch von Innen -und Außenansprüchen, wobei in Deutschland die Innenansprüche überwiegen und etwa 75% aller Schäden ausmachen. 

Um Personen wie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Mitglieder der Kontrollgremien oder leitende Angestellte entsprechend abzusichern, bietet der Markt mit sogenannten D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung, auch Managerhaftpflichtversicherung genannt) eine Lösung zum Transfer des Risikos an. Die D&O-Versicherung wird von den Unternehmen zugunsten der betroffenen Personen abgeschlossen und trägt das Risiko im Falle einer Inanspruchnahme.

 Thematisch gehört die D&O-Versicherung dabei zu den Haftpflichtversicherungen. Das bedeutet zunächst, dass auch die D&O-Versicherung eine „passive Rechtsschutzfunktion“ beinhaltet, also auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche dient. Hinsichtlich der adäquaten Versicherungssumme muss auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.

Wir verfügen über die entsprechende Expertise und arbeiten mit den wichtigsten Marktteilnehmern zusammen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der besten Ausgestaltung eines Konzepts.

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