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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Ob Start-up, Mittelständler oder Unternehmen aus dem Ausland mit einer deutschen Tochtergesellschaft, jedes Unternehmen ist verpflichtet eine betriebliche Altersversorgung via Entgeltumwandlung auf Mitarbeiteranfrage zu installieren. Dabei müssen verschiedene Gesetzesbereiche berücksichtigt werden. Betroffen sind das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Je nach Durchführungsweg kommt auch noch das Versicherungsvertragsrecht hinzu.

 

Aufgrund unserer Erfahrung helfen wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die richtige Lösung für ein starkes Benefit mit echtem Mehrwert zu finden. Ob Direktversicherung mit Zuschuss oder arbeitgeberfinanzierte Versorgung, Sie erhalten von uns eine auf Ihre Wünsche angepasste Lösung. Diese soll Sie nicht nur langfristig zufriedenstellen, vielmehr werden dadurch auch Ihre Haftungsrisiken minimiert. Ebenfalls prüfen wir bereits bestehende Versorgungen auf mögliche Risiken und zeigen Ihnen Lösungen auf.

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Gerne sind wir für Sie da.