Natürlich fallen die Haftpflichtrisiken je nach Branche, Größe, Kundenzielgruppe sowie etlichen weiteren Faktoren unterschiedlich hoch aus. Pauschal muss jedoch jedem Unternehmen und Gewerbetreibenden eine Absicherung seiner Haftpflichtrisiken dringend empfohlen werden. Diese Deckung ist als existenzsichernd anzusehen. Versicherungsschutz besteht bereits bei kleinerer Unachtsamkeit, sollten sich hieraus Personen- oder Sachschäden ergeben. Dabei ist stets zu beachten, dass bereits durch eine kleinere Unachtsamkeit ein sehr hoher Schaden entstehen kann. Am Markt gibt es unterschiedliche Konzepte, welche sich in der Regel auf die unterschiedlichen Branchen clustern. So kann auf das Risiko des jeweiligen Gewerbe-/ Industriezweigs entsprechend eingegangen werden. Selbstverständlich muss zusätzlich an den individuellen Bedarf des betroffenen Unternehmens gedacht werden. Konzeptunabhängig steht bei Haftpflichtdeckungen immer die schwierige Frage im Fokus, wie hoch die Versicherungssumme genau angesetzt werden sollte. Ausschlaggebend wäre hier die Frage nach der Höhe des größtmöglichen Schadens, welcher sich während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen könnte. Diesen exakt der Höhe nach zu beziffern, ist schlichtweg nicht möglich. Daher muss auf entsprechende Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Neben der Kostentragung im Falle eines versicherten Schadens fungiert die Haftpflichtversicherung auch als sogenannte passive Rechtsschutzversicherung. Diese trägt dem Gedanken Rechnung, dass nicht jeder gegen den Versicherten erhobene Vorwurf auch berechtigt ist. Daher beinhaltet das Leistungsspektrum der Haftpflichtversicherung auch eine Kostenübernahme für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Eine passgenaue Versicherungslösung setzt ein detailliertes Wissen über die Branche, das genaue Tätigkeitsspektrum des Unternehmens sowie bestimmte Kennzahlen des Versicherten voraus. Gerne beraten wir Sie mit unserer Expertise und geben Ihnen auch eine Empfehlung im Hinblick auf die Höhe der Versicherungssumme sowie des idealen Selbstbehalts ab.
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