Veranstaltern von Events obliegt es für einen reibungslosen Ablauf der entsprechenden Veranstaltung. Dabei werden für fast jede größere Veranstaltung auch Ausstellungs- und Ausrüstungsgegenstände angemietet – und das oftmals mit einer vertraglichen Regelung, nach welcher der Mieter jegliche Haftung für die Gegenstände übernimmt. Im Schadenfall muss also der Veranstalter für Schäden an den entliehenden Gegenständen aufkommen. Daneben steigt mit zunehmender Anzahl an Teilnehmern auch das Risiko von Personenschäden. Schnell steht in diesem Dall auch ein Verschulden des Durchführers im Raum. Infolgedessen werden Schadensersatzansprüche an diesen herangetragen.
Im Bereich Kunst werden Kunstwerke für gewöhnlich in Ausstellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Hier drohen neben dem Diebstahl auch Beschädigungen durch beispielsweise unsachgemäßen Transport, falscher Lagerung oder mutwilliger Beschädigung. Dabei kann eine gewisse Wertminderung selbst bei umfangreicher Restauration manchmal nicht verhindert werden, ein Totalverlust kann mitunter verheerende finanzielle Folgen haben.
Ob also bei der Durchführung von Events oder der Ausstellung von Kunstgegenständen – die Risikosituation muss stets im Auge gehalten werden. Unsere Expertinnen und Experten kennen Ihre Situation und helfen die richtigen Konzepte für Sie zu platzieren und das nicht nur mit der entsprechenden Kompetenz, sondern auch mit der notwendigen Diskretion.
Gerne sind wir für Sie da.