Missverständliche Formulierungen, das Versäumen bestimmter Fristen oder auch einfach mal nicht auf dem (brand-) aktuellen Kenntnisstand zu sein – schnell können sich Fehler in der Beratung einschleichen. Erleidet ein Kunde bzw. ein Mandant dadurch einen finanziellen Nachteil sehen sich Gewerbetreibende schnell Schadenersatzforderungen ausgesetzt. Der Gesetzgeber hat hierauf mit einer Pflichtversicherung für bestimmte freie Berufe reagiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass nur die von der Pflichtversicherung betroffenen Berufsgruppen ein entsprechend hohen Risikos tragen. Ein Versicherungsschutz ist vielmehr für alle im Segment Tätigen dringend ratsam und zwar nicht nur auf das Risiko der falschen beziehungsweise mangelhaften Beratung begrenzt. Dabei muss dieser immer auf die genau ausgeübte Tätigkeit abzielen um Deckungslücken vorzubeugen.
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