Unbestritten, ein Oldtimer oder ein Exotenfahrzeug, wie beispielsweise ein seltener Sportwagen, ist etwas ganz Besonderes. Im rechtlichen Sinne bleiben aber beide ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Daher muss der Versicherungsschutz (zunächst) herkömmlich wie bei einem gewöhnlichen Kfz auch ausgestaltet sein.
Dieser beinhaltet immer die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und wird oftmals durch die Teilkasko (zum Beispiel für Glasbruchschäden) und die Vollkaskoversicherung (für selbst verursachte Schäden am Fahrzeug) ergänzt. Individuell betrachtet werden sollte aber unbedingt einer der Hauptunterschiede zu „gewöhnlichen“ Autos: Diese verlieren ja bekanntlich von Jahr zu Jahr an Wert – bei Oldtimern und teilweise auch bei Exotenfahrzeugen ist dies genau anders herum. Darüber hinaus sollte eine umfangreiche Absicherung von Originalteilen berücksichtigt werden. Am Markt existieren Konzepte von verschiedenen Versicherern, die speziell für Oldtimer und Exoten konzipiert wurden.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Auswahl der Konzepte und bieten Ihnen individuelle Lösungen zur Absicherung Ihres Fahrzeuges an. Sprechen Sie uns gerne an.
Gerne sind wir für Sie da.