Auf der Straße, auf der Schiene, zur See oder in der Luft, die Transportwege sind vielseitig. Egal welcher Verkehrsweg oder welches Verkehrsmittel gewählt wird, kein Transport geht ohne Risiko für die zu transportierenden Waren vonstatten. Sofern die Durchführung von Transporten im gewerblichen Rahmen geschieht – Transporte also der Geschäftszweck des Unternehmens sind –, ist eine entsprechende Versicherung bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben. Man spricht hier von der Frachtführerhaftpflichtversicherung. Wichtig ist hier zu wissen, dass die Haftung der Frachtführer beschränkt ist, der Höhe wie teilweise auch dem Umfang nach. Beauftragt man zum Transport der eigenen Waren und Güter also ein Transportunternehmen, ist dies kein Rundumschutz. Anders gesagt: Es besteht für die eigenen Waren ein gewisses Restrisiko, da im Fall der Fälle der Spediteur nicht im vollen Umfang oder schlimmstenfalls sogar gar nicht für den Schaden aufkommen muss. Transporte werden jedoch nicht selten auch von Firmen außerhalb des Speditionsbranche durchgeführt. Auch hier kann es vorkommen, dass nicht nur eigene, sondern auch fremde Ware transportiert wird. Während eines Transports können neben Schäden an der Ware selbst auch zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel Kosten für eine außerplanmäßige Einlagerung. Alle genannten Beispiele sind im Rahmen einer Transportversicherung versichert.
Egal ob Sie als Spediteur tätig sind oder den Transport Ihrer Waren selbst durchführen, wir beraten Sie gerne und gehen dabei sowohl auf Ihren Bedarf als auch auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ein – immer mit dem Ziel, dass Sie nicht auf der Strecke bleiben.
Gerne sind wir für Sie da.